Die Planungen für unsere diesjährige Vertreterversammlung mussten wir auf Grund der Corona-Pandemie bereits mehrfach ändern.
Durch das aktuelle Infektionsgeschehen und der am 28.10.2020 gefassten Beschlüsse zwischen der Bundeskanzlerin und den Länderchefs können wir die Vertreterversammlung nicht als Präsenzveranstaltung durchführen.
Die Vertreterversammlung 2020 findet daher im digital-schriftlichen Verfahren statt. Rechtliche Grundlage dieser Ausnahmemöglichkeit bietet uns das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie …“ vom 27.03.2020, welches auch Versammlungen ohne physische Präsenz mit einem schriftliches Abstimmungsverfahren für Genossenschaften ohne entsprechende Satzungsregelungen zulässt.