Finanzielle Engpässe überbrücken: mit Fördermitteln, Liquiditätshilfe und weiteren Unterstützungsleistungen.
Corona-Kredithilfe
Finanzielle Engpässe überbrücken
Wir stehen Ihnen zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für Unternehmer und Gewerbetreibende mit sich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die Volksbank Wilhelmshaven eG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern.
Kreditprogramme
Folgende Förderprogramme von Bund und Ländern stehen Ihnen zur Verfügung:
Bundesweite Maßnahmen der KfW
Die staatliche KfW-Bankengruppe stellt ein Sonderprogramm bereit, um die Versorgung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit Liquidität zu erleichtern.
Maßnahmen der Landesförderinstitute
Zusätzlich zum Sonderprogramm der KfW-Bankengruppe gibt es regionale Fördermaßnahmen. Die Landesförderinstitute erweitern aktuell ihre Programme.
ACHTUNG: Aufgrund der Vielzahl an Anfragen hat die NBank hat akute Serverprobleme. Die Website ist sporadisch nicht erreichbar. Bitte versuchen Sie es ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
Die angekündigten Förderprogramme zu den Soforthilfen des Landes Niedersachsen sind ab Mittwoch, 25.03.2020, ab 15:00 Uhr, bei der NBank beantragbar.
Niedersachsen-Soforthilfe Corona für Kleinunternehmen und Soloselbstständige
Zuschuss des Landes für Soloselbstständige und Kleinunternehmen, mit bis zu 49 Beschäftigten. Es wird ein Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen
Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
Vorabankündigung - Soforthilfe vom Bund
In Kürze stellt der Bund ein Förderprogramm für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigten zur Verfügung. Über die Förderung können von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Erhalten Sie bereits die Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona, dann können Sie ergänzend auch die Förderung des Bundes beantragen, wenn der Liquiditätsbedarf noch nicht gedeckt ist.
Wichtig: Noch stehen für das Bundesprogramm keine Antragsformulare zur Verfügung. Wir informieren Sie so schnell wie möglich. Bitte vermeiden Sie bis dahin telefonische Anfragen!
Wir haben sehr wichtige Hinweise für Sie - bitte lesen Sie diese sorgfältig:
1. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg über das Kundenportal der NBank. Das Kundenportal ist ab 15 Uhr erreichbar. Bis dahin bereiten wir alle Formulare für Sie vor.
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2. Sofern Sie in den letzten Wochen bereits formlos bei uns einen Antrag auf Niedersachsen-Soforthilfe Corona oder Niedersachsen-Liquiditätskredit gestellt haben, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihre Angaben für die weitere Bearbeitung nicht ausreichen.
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Kundenportal der NBank.
3. Melden Sie sich bitte Alle jetzt für unseren Sondernewsletter / Thema "Existenzgründung, Investition und Wachstum"an. Wir liefern Ihnen über diesen Kanal alle neusten Informationen. Auch die Anmeldung zum Newsletter muss eigenständig durchgeführt werden!
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4. Klarstellung: Im Zusammenhang mit den Fragebögen ist es zu einem Missverständnis gekommen. Dieser Fragebogen ersetzt nicht den zwingend erforderlichen Antrag im NBank Kundenportal.
Trotz der erwarteten hohen Anzahl versucht die NBank eine kurze Bearbeitungszeit einzuhalten.
LKA Niedersachsen warnt vor falschen COVID-19 Soforthilfeanträgen
Der Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für die Niedersächsische Wirtschaft (ZAC) beim Landeskriminalamt Niedersachsen warnt Unternehmen davor, dass derzeit vermehrt versucht wird, mittels angeblicher Soforthilfeanträge im Zusammenhang mit COVID-19 an Daten von Unternehmen zu kommen. Erste Fälle sind in Baden-Württemberg aufgetreten.
Laut ZAC Niedersachsen werden Unternehmen auf gefälschte Internetseiten gelockt, um dort Unternehmensdaten einzugeben. Die Betrugsseiten versprechen dort häufig eine besonders schnelle Auszahlung oder hohe Summen, die ohne Rückzahlung genehmigt werden. Teilweise wurden auch Unternehmen gezielt telefonisch kontaktiert und explizit auf die betrügerischen Seiten verwiesen. Die Betrüger geben sich als Angehörige der offiziellen Stelle zur Abwicklung der Soforthilfe aus. Das Vortäuschen, eine offizielle Stelle zu sein, um so an sensible Daten zu kommen, die für weitere Straftaten genutzt werden können, ist eine häufig genutzte Strategie.
Die ZAC Niedersachsen rät:
Falls Sie Soforthilfe beantragen möchten, wenden Sie sich hierfür ausschließlich an die offiziellen Stellen. In diesem Fall sind das die Ministerien und Landesförderbanken mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammern. Diese Stellen verschicken unaufgefordert keine Anträge.
Wenn Sie unaufgefordert von einer offiziellen Stelle kontaktiert werden, geben Sie keine sensiblen Daten preis. Um die Authentizität des Anrufers zu überprüfen, notieren Sie sich den Namen und rufen zurück. Wichtig hierfür ist, dass Sie sich nicht auf die angezeigte Anrufernummer verlassen, sondern die Erreichbarkeiten über einen alternativen Weg recherchieren.
Maßnahmen der Bürgschaftsbanken
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch Ausfallbürgschaften besichert werden. Die Bürgschaftsbanken erhöhen die Bürgschaftsquoten und -obergrenzen.
Förderkredit der VR Smart Finanz
Gemeinsam mit unserem Partner VR Smart Finanz bieten wir Ihnen im Rahmen des „KfW-Sonderprogramms 2020 – etablierte und junge Unternehmen“ mit dem VR Smart flexibel Förderkredit eine schnelle Kreditlösung bis 100.000 Euro zur Überbrückung von finanziellen Engpässen. Informationen und Berechnungsmöglichkeiten zum VR Smart flexibel Förderkredit finden Sie hier.
Weitere Informationen
Informationen zum Sozialen Entschädigungsrecht im Zusammenhang mit einer angeordneten Quarantäne finden Sie hier
Nützliche FAQs und Links finden Sie auch beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag unter: Link
In Ihrem konkreten Fall stehen wir, Ihre Firmenkundenberater/-innen, gerne direkt als Ansprechpartner zur Verfügung. Zur Unterstützung bei der Aufbereitung von Zahlen, Planungen und ähnlichem steht uns ein umfassendes Netzwerk von externen Beratern/-innen zur Verfügung, mit dem wir Sie auf Wunsch zusammenführen.
Die zusammengetragenen Informationen dienen zur Orientierung. Sie stellen keine positive Kreditentscheidung dar. Für Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.
(Stand 31.03.2020)
So können Sie die Förderung beantragen
Anträge können ab sofort gestellt werden
Die Anträge für die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Fördermaßnahmen der Landesförderinstitute können ab sofort bei Ihrer Volksbank Wilhelmshaven eG gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten war. Informationen zum Antrag bei den Bürgschaftsbanken erhalten Sie ebenfalls von Ihrer Volksbank Wilhelmshaven eG.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit ins Gespräch:
- eine Kurzbeschreibung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihr Unternehmen,
- die letzten beiden vorliegenden Jahresabschlüsse (2017 und 2018 oder 2018 und 2019),
- eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) inklusive Summen- und Saldenliste von Dezember 2019 oder aktueller,
- einen Verbindlichkeitenspiegel (Darlehensstand, Zinssatz, Rückzahlungsmodalitäten),
- eine Liquiditätsplanung für die kommenden 12 bis 18 Monate.
Gegebenenfalls werden weitere Informationen für die Kreditentscheidung benötigt.
Weitere Maßnahmen des Bundes
Folgende Maßnahmen hat die Bundesregierung zusätzlich getroffen.
Steuerstundung
Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater, um sich über die Möglichkeiten einer Steuerstundung zu informieren.
Kurzarbeitergeld
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Häufige Fragen
Unternehmen, Konzerne, Selbstständige und Freiberufler können die Unterstützungsleistungen und Förderprogramme in Anspruch nehmen. Dabei unterscheiden sich die Programme jeweils für junge und etablierte Unternehmen.
Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 keine Liquiditätsschwierigkeiten hatte und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwies. Wichtig ist auch Ihre Kapitaldienstfähigkeit. Das heißt: Sie müssen weiterhin in der Lage sein, Ihre Kredite zurückzuzahlen.
Ihre persönlichen Firmenkundenberater sowie unsere Kollegen aus dem Kunden-Service-Center stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Sie besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bei Beantragung der Fördermaßnahmen.